ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Marion Müller, Logopädin
Stiegengasse 8/6
A-1060 Wien
0043 (0) 676 738 89 95
Ärztliche Verordnung
Für die logopädische Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese
muss neben Ihren persönlichen Daten
• eine medizinische Diagnose
• eine Zuweisung zur logopädischen Behandlung (Anzahl/Tarifeinheit)
beinhalten.
Das Vorliegen der ärztlichen Verordnung ist Grundvoraussetzung für jegliche
logopädische Maßnahme.
Chefärztliche Bewilligung Ihres Krankenversicherungsträgers
Für die Rückerstattung bzw. Übernahme der Kosten nach erfolgter Durchführung der Therapie benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bestätigt der Krankenversicherungsträger die Kostenübernahme.
Das Vorliegen einer Bewilligung des Krankenversicherungsträgers ist keine Voraussetzung für den Beginn der Therapie und hat auf die Zahlungsverpflichtung des Patienten/der Patientin gegenüber des Logopäden/der Logopädin keinen Einfluss. Die Kosten der Therapie sind in jedem Fall direkt an den Logopäden/die Logopädin zu bezahlen.
Verrechnung der Behandlungskosten
Verrechnung Wahllogopädin/Wahllogopäde: Die Kosten pro Zeiteinheit für die Patientin/den Patienten werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben.
Ihre Logopädin/ihr Logopäde nimmt keine direkte Verrechnung mit der Krankenkassa vor. Sie begleichen die Kosten direkt bei ihrer Logopädin/ihrem Logopäden und suchen nach Abschluss der Therapie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger unter Vorlage der chefärztlich bewilligten Originalverordnung, der Originalhonorarnote und der Zahlungsbestätigung um Rückerstattung der tarifmäßigen Kosten an. Da der Krankenversicherungsträger alleine über die Kostenübernahme Ihrer Therapie entscheidet, ist es Ihre Aufgabe selber in Erfahrung zu bringen, ob Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten zur Gänze oder zum Teil übernimmt.
Verrechnung Vertragslogopädin/Vertragslogopäde: Ihre Logopädin/ihr Logopäde hat einen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie haben keine Zahlung an Ihre Logopädin/ihren Logopäden zu leisten. Sieht Ihre Krankenversicherung einen Selbstbehalt vor, wird Ihnen dieser nach Beendigung der Behandlung in Rechnung gestellt.
Honorarnote
Sie erhalten für die geleisteten Therapieeinheiten je nach Absprache des Zahlungsmodus eine Honorarnote Ihrer Logopädin/ihres Logopäden. Die Honorarsumme ist, sowie auf der Honorarnote versehen binnen einer Woche auf die auf der Honorarnote angegebene Bankverbindung einzuzahlen (Erlagschein liegt bei/ Telebanking). Wird diese Frist nicht eingehalten, so behält sich Ihre Logopädin/ihr Logopäde vor, angemessene Mahngebühren zu verrechnen. Ihre Logopädin/ihr Logopäde behält sich vor, im Fall von nicht eingehaltener Zahlungsfristen die Therapie zu beenden.
Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Begutachtung. Dabei ist Ihre Logopädin/ihr Logopäde auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie gebeten, alle relevanten Unterlagen mitzubringen.
Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
Logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden. Die Leistung Ihrer Logopädin/ihres Logopäde setzt sich aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen zusammen, wie insbesondere
• persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung
• Administration
• für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
• Dokumentation
• Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)
Grundsätze der Therapie Ihres Logopäden
Gesetz:
Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der jeweils geltenden Fassung.
Wissenschaft:
Ihre Logopädin/ihr Logopäde orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Verschwiegenheit:
Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin/ihrem Logopäden geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihrer Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin/ihr Logopäde mit Ihnen darüber beraten.
Dokumentation:
Ihre Logopädin/ihr Logopäde ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Logopädin/ihres Logopäden. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei ihr/ihm. Die Einsichtnahme in die Dokumentation durch die Patientin/den Patienten ist möglich.
Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung
Ihre Logopädin/ihr Logopäde ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Begutachtung werden Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrer Logopädin/ihrem Logopäden über Ihren mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden Gesundheitszustand, bisher vorgenommene Untersuchungen und Behandlungen
Auskunft geben. Ihre Logopädin/ihr Logopäde unterstützt Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird Ihre Logopädin/ihr Logopäde Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie/er das Recht, die Therapie abzubrechen.
Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag/ für den Montagstermin gilt der Freitag) Ihrer Logopädin/ihrem Logopäden mitzuteilen.
Sollte Ihre Logopädin/ihr Logopäde nicht erreichbar sein, so hat die Absage durch Hinterlassen einer Sprachnachricht via Mobilbox unter Angabe Ihres Namens und des vorgesehenen Termins zu erfolgen. Andernfalls wird Ihnen der nicht wahrgenommene Termin in Rechnung gestellt. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht
nachgeholt werden!
Wann endet die Behandlung?
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Logopädin/ihrem Logopäden. Es steht Ihnen darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Auch Ihre Logopädin/ihr Logopäde kann sich zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten bzw. Vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind. Dasselbe gilt, wenn Ihre Logopädin/ihr Logopäde die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantworten kann, oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten.
Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten an?
Nur bei Wahllogopädinnen/ Wahllogopäden
Sie reichen die chefärztlich bewilligte ärztliche Originalverordnung, die von Ihrer Logopädin/ihrem Logopäden ausgestellte Originalhonorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein.
Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.
Hausbesuche
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, selbständig oder durch Betreuung zu den Praxisräumlichkeiten zu gelangen, so können Sie mit Ihrer Logopädin/ihrem Logopäden Hausbesuchstermine vereinbaren.
Verrechnung Wahllogopädin/ Vertragslogopäde: In diesem Fall wird zu dem allgemeinen Tarif der Therapieeinheit ein Kostenzusatz von € 25,00 pro Therapieeinheit verrechnet. Refundierungsanteile durch Ihre Krankenversicherung sind durch Sie persönlich zu erfragen.
Verrechnung Vertragslogopädin/ Vertragslogopäde: Ihre Logopädin/ihr Logopäde hat einen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie haben keine Zahlung an Ihre Logopädin/ihren Logopäden zu leisten. Sieht Ihre Krankenversicherung einen Selbstbehalt beim Hausbesuch vor, wird Ihnen dieser nach Beendigung der Behandlung von dieser in Rechnung gestellt.